Der Waffenführerschein ist eine theoretische und praktische Schulung im Umgang mit Waffen gemäß § 5 (2) 2. WaffV. Dieser Nachweis muss bei der Behörde im Zuge der Beantragung einer Waffenbesitzkarte vorgelegt werden. Inhaber eines waffenrechtlichen Dokuments müssen alle 5 Jahre in Theorie und Praxis nachgeschult werden – außer es handelt sich um Angehörige der Exekutive, des Militärs, aktive Mitglieder von Schützenvereinen / Privatpersonen die während der letzten 12 Monate mindestens 4 Teilnahmen an Schießbewerben nachweisen können oder um Inhaber einer gültigen Jagdkarte.
Wann: Nach telefonischer Voranmeldung
Kosten: € 75,00 (Munition, Leihwaffen, Schießstandgebühren sind inbegriffen)